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Ausfallsbonus bringt bis zu 60.000 € pro Monat

Februar 2021

Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung des Lockdowns wurden neue Maßnahmen beschlossen, um die Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Nunmehr soll der sogenannte Ausfallsbonus zusätzliche Liquidität für die Unternehmen bringen. Wesentliches Merkmal dieser COVID-19-Unterstützung ist mitunter, dass der Ausfallsbonus nicht nur auf Unternehmen beschränkt ist, welche unmittelbar von der Schließung während des Lockdowns betroffen sind.

Vielmehr kann jedes Unternehmen, das mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz im Vergleichszeitraum März 2019 bis Februar 2020 zu beklagen hat, den Ausfallsbonus beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls und ist mit 60.000 € pro Monat gedeckelt. Konkret setzt sich der Ausfallsbonus zu einer Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zu der anderen Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss (800.000) zusammen.

Der Antrag auf den Ausfallsbonus kann - durch das Unternehmen selbst - monatlich ab dem 16. des Monats für das Vormonat gestellt werden (der Ausfallsbonus für Jänner 2021 also ab 16. Februar 2021). Die Überprüfung des Umsatzeinbruchs erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Antrags für den Fixkostenzuschuss. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung, bis Jahresende einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss zu stellen.

Bild: © Adobe Stock - bluedesign

zufriedene Kunden

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Dr. Peter Holzmüller

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OTM Karriereberatung GmbH
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Marcus Weixelberger, CEO

Prompte und gute Beratung, moderne Kanzlei, charmantes Team.
Ich werde seit vielen Jahren von Frau Minarik und ihrem Team betreut und bin vollauf zufrieden. Da stimmt nicht nur fachlich alles sondern auch der persönliche Umgang.

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Martin Kohout

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Die stets freundlichen und kompetenten Mitarbeiterinnen helfen mir als Hotelier schwierige Personalthemen- bzw. Probleme für die Gastronomie perfekt zu bewältigen

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