STEUERRAT - Archiv
Kurz-Info: Nachtrag zur Meldepflicht (Ende Jänner bzw. Februar)
Lt. Info BMF v. 11. 11. 2003 (kein Faschingscherz!) besteht doppelte Meldepflicht für Bezüge von Freien Dienstnehmern, sowohl mit Formular E18 als auch L1.
Bild: © a_korn - Fotolia
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
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